24 werden müssen. Vorliegend wurden die Parteien und insb. der Angeschuldigte nicht über einen Vorbehalt einer allfälligen höher auszusprechenden Busse informiert. Aus diesen Gründen ist das SSG hinsichtlich der Höhe der Busse an den Antrag von SSI gebunden. 142. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Gericht eine Busse von CHF 250.00 als angemessen betrachtet. 4. Die Veröffentlichung der Sperre