136. Im Sinne einer lex specialis geht Art. 10.12.3 Doping-Statut 2015 den allgemeinen Regeln des Beginns der Sperre von Art. 10.11 Doping-Statut 2015 vor. Somit beginnt die neue Sperre direkt im Anschluss an die alte Sperre, d.h. sie beginnt am 6. Mai 2023 und dauert bis zum 5. Mai 2025 (23:59 Uhr). 137. Da die Sperre rückwirkend ab dem 6. Mai 2023 zu laufen begann, werden analog Art. 10.11.1 Doping Statut 2015 allfällige Wettkampfergebnisse, die der Angeschuldigte ab dem 6. Mai 2023 erzielt hat, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen annulliert (Wettkampfwertung, Preisgelder etc.). 3. Die Busse