135. Es stellt sich die Frage, wann die zweijährige Sperre zu laufen beginnt. Gemäss Art. 10.12.3 Doping-Statut 2015 wird am Ende der ursprünglichen Sperre eine erneute Sperre angehängt. Hingegen hält Art. 10.11 Doping-Statut 2015 fest, dass eine Sperre, ausser in den aufgeführten Fällen mit dem Tag des Entscheides der DK beginnt, oder, wenn auf eine Anhörung verzichtet wurde bzw. keine Anhörung stattfindet, am Tag der Annahme der Sperre oder ihrer Verhängung. Art. 10.11.1 Doping-Statut 2015 hält fest: