23 des Athleten oder einer anderen Person und anderer Umstände angepasst werden kann (Art. 10.14.3 Doping-Statut 2021). SSI hat abgewogen, ob gestützt auf das Prinzip von lex mitior diese mildere Bestimmung vorgehen sollte, hat dies jedoch verneint. Das Gericht ist ebenfalls der Meinung, dass vorliegend eine Verwarnung ohne Sperre zu milde und somit keine angemessene Sanktion wäre.