So hat er die Verfahrensverfügung vom 23. Oktober 2023 nicht unterzeichnet, sich nicht rechtzeitig um die E-Mail Adressen seiner Zeugen gekümmert und sich mit der Begründung, ihm fehle die Kraft, von der Verhandlung abgemeldet, ohne jedoch ein Arztzeugnis einzureichen. Dieses Verhalten zeigt eine gewisse Ignoranz gegenüber den Anti-Doping-Institutionen und dem hier vorliegenden Verfahren, was erschwerend zu werten ist.