130. Gestützt auf diese Bestimmung wäre es somit möglich, eine weitere Sperre von vier Jahren an die bereits verhängte Sperre anzuhängen. SSI beantragte jedoch aufgrund der langen Dauer, die seit dem Verstoss vergangen war, bloss eine Sperre von zwei Jahren, obschon die Tat nur kurze Zeit nach der ersten Sperre begangen wurde.