129. Art. 10.12.3 des Doping-Statuts 2015 hält fest, dass, wenn ein gesperrter Athlet oder eine andere gesperrte Person gegen das in Art. 10.12.1 beschriebene Teilnahmeverbot während der Sperre verstösst, die Ergebnisse dieser Teilnahme annulliert werden und am Ende der ursprünglichen Sperre eine erneute Sperre angehängt werde, die genauso lang sein kann wie die ursprüngliche Sperre. Die neue Sperre kann entsprechend der Schwere des Verschuldens des Athleten oder einer anderen Person und anderer Umstände angepasst werden.