128. Nach Würdigung sämtlicher relevanter Beweismittel des vorliegenden Falles und der Positionen der Parteien gelangt das Schweizer Sportgericht zum Ergebnis, dass der Angeschuldigte in mehrfacher Hinsicht gegen das Teilnahmeverbot im Sinne von Art. 10.12.1 Doping- Statut 2015 verstossen hat. C. Konsequenzen und Sanktionen 1. Die Sperre