Unter den Begriff der "Eigenschaft" fällt jede aktive Unterstützung des X._____-Teams, nicht nur in sportlicher Hinsicht, sondern auch administrativ, organisatorisch oder eben für Marketingzwecke. Das Gericht erachtet deshalb bereits das Fahren des Teamautos für Marketingzwecke als Verstoss gegen das Teilnahmeverbot im Sinne von Art. 10.12.1 Doping-Statut 2015. 2. Die Ansprache ans Team