120. Es ist die Aufgabe des Gerichts, alle im Recht liegenden Beweismittel frei zu würdigen. Gemäss Art. 3.1.1 Doping-Statut 2015 sind die Anforderungen an das Beweismass in allen Fällen höher als die blosse Wahrscheinlichkeit, jedoch geringer als ein Beweis, der jeden Zweifel ausschliesst. 1. Das Fahren des Teamautos