SSI Beilagen 12-14). Von den letztgenannten Personen sind D._____, B._____, G._____, E._____ und F._____ mit dem Angeschuldigten verwandt, weshalb den Aussagen dieser Personen keine hohe Glaubwürdigkeit zuzumessen ist. C._____ zog sein schriftliches Statement zurück, da er nicht mit Sicherheit bestätigen konnte, dass der Angeschuldigte keine offizielle Funktion ausübte. Von den Personen, die eine schriftliche Aussage machten, sagten an der Verhandlung vom 25. November 2024 alle drei Zeugen aus, die den Angeschuldigten belasteten sowie L._____, der ihn entlastete.