117. Unbestritten ist, dass der Angeschuldigte am Haselrennen vom 7. März 2020 anwesend war. Unbestritten ist weiter, dass er das Teamauto fuhr und dass er mit den Fahrern sprach. Der Angeschuldigte bestreitet jedoch die Verletzung des Teilnahmeverbotes, da er als Privatperson anwesend gewesen sei, ohne in irgendeiner Form am Rennen mitzuwirken oder dem Team zu helfen.