19 110. Gemäss Art. 10.12.1 des Doping-Statuts 2015 darf eine Person, gegen die eine Sperre verhängt wurde, "während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen […], die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden."