105. Im Doping-Statut 2021 gibt es zudem die Möglichkeit, eine Verwarnung ohne Sperre auszusprechen. So heisst es in Art. 10.14.3 Doping-Statut 2021: "Die neue Sperre, einschliesslich einer Verwarnung ohne Sperre, kann entsprechend der Schwere des Verschuldens des Athleten oder einer anderen Person und anderer Umstände angepasst werden." Trotz der vorstehend dargelegten Geltung des Doping-Statuts 2015 kann diese Bestimmung aufgrund des Prinzips des milderen Rechts (lex mitior) Anwendung finden.