Die neue Sperre kann entsprechend der Schwere des Verschuldens des Athleten oder einer anderen Person und anderer Umstände angepasst werden. Den Entscheid darüber, ob ein Athlet oder eine andere Person gegen das Teilnahmeverbot verstossen hat und eine Anpassung angebracht ist, trifft auf Antrag die Disziplinarkammer oder diejenige Instanz, deren Entscheid zur Verhängung der ursprünglichen Sperre führte. Dieser Entscheid kann gemäss Artikel 13 angefochten werden."