VI. Anwendbares Recht 99. Ist die Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts für die rechtliche Beurteilung gegeben, ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob der zeitliche und persönliche Geltungsbereich des Doping-Statuts 2015 erfasst ist. 100. In casu steht die Beurteilung von Vorfällen aus dem Jahr 2020 in Frage, weshalb der zeitliche Geltungsbereich des Doping-Statuts 2015 gegeben ist.