Das Verfahren wurde von SSI mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens vom 12. Juni 2024 an die damalige Disziplinarkammer eingeleitet. SSI hat die Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts durch die vorbehaltslose Unterzeichnung der Verfahrensverfügung anerkannt und hat diese während des gesamten Verfahrens die Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts nicht infrage gestellt.