Gemäss Art. 1.2 Abs. 10 der Statuten von Swiss Olympic vom 24. November 2023 (mit Inkrafttreten per 1. Juli 2024) ist die "Sanktionierung von potenziellen Verstössen gegen das Doping-Sta- tut und das Ethik-Statut […] Aufgabe der Stiftung Schweizer Sportgericht".