Es brauche dafür keine offizielle Funktion. Aufgrund der vorgebrachten Beweise und der Zeugenaussagen sei erstellt, dass der Angeschuldigte eine aktive Rolle am Haselrennen gehabt, seine Mannschaft aktiv gecoacht und de facto als sportlicher Leiter fungiert habe. Damit sei er seinem Status als gesperrte Person nicht nachgekommen und habe gegen Art. 10.12.1 Doping-Statut 2015 verstossen. 3. Zur Sanktion 91. Ein Verstoss gegen das Teilnahmeverbot werde gemäss Art. 10.12.3 Doping-Statut 2015 mit einer erneuten Sperre sanktioniert, die an das Ende der ursprünglichen Sperre angehängt