Die Tatsache, dass es sich um ein Trainingsrennen und nicht um ein offizielles Rennen gehandelt habe, spiele keine Rolle, da eine gesperrte Person an keinem Wettkampf und auch an keinem Training bzw. an keiner Aktivität teilnehmen dürfe. Coaching an einem Trainingsrennen falle zweifellos darunter, zumal der Begriff Aktivität im Kommentar zu Art. 10.12.1 dahingehend definiert werde, dass damit auch die Tätigkeiten als Funktionär, Direktor, Führungskraft, Angestellter oder Freiwilliger eines Verbands, Vereins oder Organisation, die den Anti-Doping-Regeln unterstellt sei, umfasst werde.