bestünden keine Zweifel daran, dass es für sie und ihre sportliche Laufbahn einfacher gewesen sei, eine vorbereitete Erklärung zugunsten des Angeschuldigten zu unterzeichnen, als sich zu weigern. Wenn von einer offiziellen Funktion gesprochen werde, sei es einfach, eine solche Erklärung zu unterzeichnen, da er eine solche ohnehin nicht gehabt habe. SSI werfe dem Angeschuldigten vor, die Funktion des sportlichen Leiters anlässlich des Haselrennens de facto ausgeführt zu haben.