Es sei offensichtlich, dass der Angeschuldigte in jener Situation nicht von seinem Wochenende erzählt habe, sondern Informationen zum Rennen oder Training mitgeteilt habe. Zusätzlich habe SSI Aussagen von drei Radfahrern erhalten, die auf dem Foto zu sehen seien und die Situation erlebt hätten. Diese drei Fahrer hätten schriftlich als auch an der Verhandlung mündlich bestätigt, dass der Angeschuldigte beim Haselrennen anwesend gewesen sei und Anweisungen und Ratschläge gegeben habe. M._____ habe von einem Teamsupporter gesprochen, der helfe und motiviere.