Auf den Fotos sei der Angeschuldigte zu sehen, wie er das Teamfahrzeug des Teams X._____ steuere. Auf einem anderen Foto sehe man ihn inmitten eines Kreises, den das Team um ihn gebildet habe. Offensichtlich sei er dabei gewesen, ihnen Informationen zu übermitteln. Dies sei anlässlich des Haselrennens geschehen. Aufgrund der Personen und Orte, welche auf den Fotos zu sehen seien, könne nicht in Frage gestellt werden, dass die Fotos am Haselrennen aufgenommen worden seien. Dies werde vom Angeschuldigten auch nicht bestritten. Im Gegenteil habe er bestätigt, dass am fraglichen Tag ein Fotograf anwesend gewesen sei.