84. Gemäss SSI sei auch eine Person, die nur für Fotos anwesend sei, von der Bestimmung erfasst, denn solche Aktivitäten unterstützten auch das Team. Jede Aktivität während des Wettkampfs stelle einen Verstoss gegen das Doping-Statut dar, denn das Marketing komme ja auch dem Team zugute. Nur die Teilnahme als Zuschauer sei keine Aktivität im Sinne des Doping-Statuts. Die WADA habe den Begriff absichtlich sehr weit gefasst, da man gesperrte Personen nicht mehr im Sport haben wolle, unabhängig von deren Funktion. Das Fahren des Teamautos während eines Rennens falle auch unter den Begriff der Aktivität gemäss Doping- Statut.