82. Es habe viele Personen gegeben, die sie hätte befragen können. Sie hätten aber nicht 12 Befragungen durchführen wollen. Es sei ihnen sofort anhand der Familiennamen aufgefallen, dass Verwandte der Angeschuldigten unter den Fahrern gewesen seien. Für SSI sei es klar gewesen, dass sie Familienangehörigen als Zeugen nicht gleich vertrauen könnten. In Dopingverfahren sei es zudem unüblich, Befragungen durchzuführen. Die Befragungen seien deshalb auch nicht protokolliert worden. Die befragten Personen hätten aber das Gleiche ausgesagt wie an der Verhandlung.