66. Der Angeschuldigte sei an diesem Rennen das Teamauto gefahren für die Fotos. Er sei zwei Runden dem Feld nachgefahren, um Fotos zu machen und nach dem Rennen, um Gruppenfotos zu machen. Er habe mit den Fahrern des Teams ganz normale kollegiale Gespräche geführt, sei aber nicht der sportliche Leiter gewesen und habe auch keine taktischen Anweisungen gegeben. Das hätten E._____ und F._____ sowie K._____ getan. 67. Auf Vorhalt von Beilage 3 bestätigte der Zeuge, der Mann hinter dem Steuer des Teamautos sei der Angeschuldigte.