54. Auf die Frage, ob der Angeschuldigte ein Fan, ein Zuschauer oder ein Teammitglied/Teamsupporter gewesen sei, antwortete der Zeuge, der Angeschuldigte sei ein Teamsupporter gewesen. Das sei klar. Er sei nicht bloss ein Fan gewesen, der am Streckenrand gestanden habe, sondern er sei mit dem Team verbunden gewesen, er sei näher gewesen als ein Zuschauer und auch näher als ein Team-Fan. Ein Fan fahre kein Teamauto. Am ehesten sei er ein sportlicher Leiter gewesen, aber es sei schwierig zu sagen, ob er als sportlicher Leiter, Teamsupporter oder Soigneur anwesend gewesen sei.