44. Am 20. November 2024 schickte das SSG den Parteien eine Verfahrensverfügung, in der es darüber informierte, dass aufgrund der Information des Angeschuldigten, dass er nicht an der Verhandlung teilnehmen könne, entschieden worden sei, beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, per Teams an der Verhandlung teilzunehmen. Dasselbe gelte auch für die Zeugen. In der Folge wurden alle sechs von den Parteien genannten Zeugen kontaktiert und ihnen die Möglichkeit gegeben, an der Verhandlung physisch oder per Teams teilzunehmen.