Das haben auch die Mehrheit der Zeugen schriftlich bestätigt, dies liegt dem Gericht mit Bestimmtheit vor. Das Haselrennen ist ein Trainingsanlass ohne Rangliste und ist nicht im Kalender von Swiss Cycling oder Swiss Cycling Aargau zu finden. Ausserdem sind die öffentlichen Strassen während dem "Rennen" für jeden Verkehrsteilnehmer offen, gegenüber richtigen Rennen. Ausserdem kann jeder problemlos mitfahren mit und ohne Startnummer. Wenn dieser Anlass unter das Dopinggesetz fallen würde, müssten auch Radtourikstik Veranstaltungen unter dieses Gesetz fallen, die von Swiss Cycling Vereinen organisiert werden.