Alle ernannten Richterinnen und Richter haben schriftlich ihre Unabhängigkeit in diesem Verfahren bestätigt. 30. Weiter wurden die Parteien aufgefordert, bis am 2. August 2024 schriftlich oder mündlich zum Untersuchungsbericht Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen. Die Parteien wurden überdies auf die Möglichkeit eines Beistands sowie der unentgeltlichen Rechtspflege hingewiesen.