10.12.3 des Doping-Statuts 2015 verstossen hat. 4. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei A._____ für zwei Jahre zu sperren. 5. Es sei eine Busse von mindestens CHF 250.00 gegen A._____ zu verhängen. 6. Es sei die Veröffentlichung durch Swiss Sport Integrity gemäss Art. 14.3 Doping-Statut 2015 sowie Art. 34 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport anzuordnen. 7. Die Verfahrenskosten seien A._____ aufzuerlegen.