10. Im vorliegenden Verfahren stellt sich die Frage, ob der Angeschuldigte gegen dieses Teilnahmeverbot verstossen hat. B. Verfahren vor Swiss Sport Integrity 1. Anonyme Meldung 11. Am 26. April 2023 wurde die Ermittlungsabteilung von SSI von einer anonymen Person kontaktiert, die angab, der Angeschuldigte sei am 7. März 2020 am Haselrennen in Rüfenach (AG) gesehen worden, wie er als Fahrer des Teamwagens und als sportlicher Leiter des X._____-Radteams teilgenommen habe. Die meldende Person gab an, es seien Fotos auf der Facebook-Seite des X._____-Teams verfügbar. Das Team fahre mittlerweile unter dem Namen Y._____ Cycling Team.