8. Der Grund für die Verurteilung war eine positive A-Probe aus einer Urinkontrolle, welche beim Angeschuldigten am 10. Januar 2019 anlässlich eines Trainingslagers in Mallorca ausserhalb eines Wettkampfes ("Out-of-Competition") entnommen worden war. Zu diesem Zeitpunkt war der Angeschuldigte als aktiver Radsportler im Besitz einer gültigen Lizenz von Swiss Cycling. Die Analyse der A-Probe aus dieser Urinkontrolle ergab daraufhin die Präsenz von Metenolon und zweier Metaboliten sowie von Stanozolol und dreier Metaboliten. Mittels GC/CllRMs-Methode konnte zudem die Präsenz von exogenem Testosteron nachgewiesen werden.