3. Swiss Cycling ist der Schweizer Verband des Radsports. Swiss Cycling hat auf die Teilnahme an diesem Verfahren verzichtet. 4. SSI und der Angeschuldigte werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" bezeichnet. II. Sachverhalt und Prozessgeschichte 5. Das vorliegende Verfahren betrifft einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut Swiss Olympic vom 1. Januar 2015 ("Doping-Statut 2015").