{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-20", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-2_2024-12-20.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-2-Entscheid-vom-20-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "dba06b6330c875475d3013fe5008ee18"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:03", "Checksum": "e0b67ac3c641591df3d51e87067fb415", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2\n\n68. Auf Vorhalt von Beilage 20 führte der Zeuge aus, beim schwarz gekleideten Mann in der\nMitte handle es sich um den Angeschuldigten. Er selber sei auf dem Foto der Fahrer mit den\norangen Schuhen. Auf die Frage, was der Angeschuldigte auf diesem Foto getan habe, antwortete der Zeuge, dieser habe keine Besprechung geführt. Es sei wahrscheinlich vor dem\nRennen gewesen, aber es habe sich nicht um eine Besprechung gehandelt. Soweit er sich\nerinnern könne - aber es sei ja auch schon ein paar Jahre her - seien sie vor dem Rennen\neinfach dagestanden, und der Angeschuldigte sei einfach auch da gestanden. Er sei ja früher\nauch ein Teil des Teams gewesen und alle hätten ihn gekannt. Aber Taktikanweisungen habe\ner nicht gegeben. Er könne sich aber auch nicht mehr erinnern, was der Angeschuldigte zum\nTeam gesagt habe. Er habe einfach kollegial mit den anderen im Team gesprochen. Aber\nTaktikanweisungen, was ein sportlicher Leiter oder sonst jemand in einer solchen Funktion\nmachen würde, habe er nicht erteilt. Was genau die Taktik an diesem Rennen war, könne er\nnicht mehr sagen. Die Taktik sei meistens immer dieselbe. Einer bis zwei Fahrer versuchten\nanzugreifen, und der Rest des Teams versuche, das Feld abzubremsen. Und wenn jemand\neinen Konter fahren wolle, müsse man diesen Konter unterbinden. Aber genau wisse er\nnicht mehr, was die Taktik gewesen sei.\n\n69. An den Rennen hätten, je nachdem, wer anwesend gewesen sei, die Brüder E._____ und\nF._____ sowie K._____ die Taktikbesprechungen gemacht, wie die Fahrer am Rennen fahren\nsollten oder dürften. Am Rennen vom 7. März 2020 hätten sie das auch getan. Die Fahrer\nstünden dann im Kreis und sie sprächen dann zu den Fahrern. Das sehe so aus wie auf dem\nFoto von Beilage 20. Die Fahrer stünden im Halbkreis oder im Ganzkreis und es werde besprochen, wer welche Aufgabe habe. Der Zeuge konnte sich nicht erinnern, wer am Rennen\nvom 7. März 2020 diese Ansprache hielt.\n\n70. Auf Ergänzungsfrage der SSI führte der Zeuge aus, das Dokument, das er am 16. Juli 2023\nunterschrieben habe, habe er vom Vater des Angeschuldigten, B._____, bekommen. Er habe\nihn angerufen und ihm erklärt, worum es gehe. Er habe aber keinen Druck auf ihn ausgeübt.\nEr selber ﬁnde das Ganze einfach \"lustig\" und verstehe nicht, dass die Anschuldigung erst\nzwei Jahre nach dem Rennen komme.\n\n71. In Beantwortung einer weiteren Ergänzungsfrage der SSI hielt der Zeuge fest, ein sportlicher\nLeiter habe für ihn die Funktion der Tages- und Saisonplanung des ganzen Kaders und Betreuungsstabes. Während des Wettkampfs sei er verantwortlich für die Taktik. Taktikbesprechung vor dem Rennen, Besprechung nach dem Rennen, was gut und was schlecht gewesen\nsei. Das könne auch ein Fahrer des Teams sein.\n\n12\n72. Schliesslich führte der Zeuge aus, er habe ein gutes Verhältnis zur Familie A/B/C._____. Er\ngehe regelmässig für Reparaturen am Velo zu B._____, der einen Veloladen habe.\n\n4. Zeuge L._____\n\n73. Nach der Vorstellung der anwesenden Personen ermahnte der Vorsitzende den Zeugen zur\nWahrheitspﬂicht, prüfte die Identität und vergewisserte sich, dass sich keine Drittpersonen\nim selben Raum beﬁnden.\n\n74. Zusammengefasst sagte der Zeuge Folgendes aus:\n\n75. Er sei von 2018 bis 2020 im Radsportteam des Vaters des Angeschuldigten gefahren, also im\nX._____-Team. Beim Rennen in Rüfenach vom 7. März 2020 sei er ebenfalls mitgefahren.\nDer Angeschuldigte sei auch da gewesen, er habe das Teamauto gefahren und die Funktion\neines sportlichen Leiters ausgeübt. Vor dem Rennen habe er die Ansprache ans Team gemacht und erklärt, wie die Taktik sein solle. Ein sportlicher Leiter sei mit der Organisation\nbetraut, er sei am Anfang dort, er gebe die Treﬀpunkte bekannt, er nehme das Team zusammen und bespreche die Taktik, wie das Team zu fahren habe.\n\n76. Er könne sich erinnern, dass an diesem Tag ein Fotograf mit dabei gewesen sei, um Fotos\ndes Teams zu machen. Deshalb sei das ganze Team anwesend gewesen. Das sei für die\nSponsoren und fürs Marketing gewesen.\n\n77. Auf Vorhalt von Beilage 3 bestätigte der Zeuge, beim Fahrer des Teamautos handle es sich\num den Angeschuldigten. Der Zweck des Teamautos sei bei einem grossen Rennen das\nDepannieren. Wenn jemand eine Panne habe, könne man anhalten und ein Rad wechseln\noder ein neues Rennrad herunterreichen. Das Rennen in Rüfenach sei aber nur ein Trainingsrennen gewesen und keine Weltmeisterschaft. An diesem Tag sei es mehr um die Präsentation gegangen, um zu zeigen: \"Wir sind da, wir sind ein grosses Team, wir haben ein Fahrzeug, wir sind gut aufgestellt und bereit für die Saison\". An diesem Rennen sei es darum\ngegangen, Fotos mit dem Teamauto zu machen, denn an diesem Tag sei ein Fotograf anwesend gewesen.\n\n"}