{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-20", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-2_2024-12-20.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-2-Entscheid-vom-20-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "dba06b6330c875475d3013fe5008ee18"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:03", "Checksum": "e0b67ac3c641591df3d51e87067fb415", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2\n\n 10\nSchluss der ﬁnale Auslöser gewesen. Ein Austritt habe sich aber bereits ein paar Monate\ndavor abgezeichnet.\n\n59. Am Haselrennen vom 7. März 2020 sei der Zeuge im Team X._____ mitgefahren. Der Angeschuldigte sei von Anfang bis Schluss ebenfalls dabei gewesen. Er habe die Rolle eines sportlichen Leiters des Teams ausgeübt. Er habe die Rennvorbesprechung durchgeführt. Die Vorbesprechung sei ziemlich hart gewesen: Obwohl es nur ein Trainingsrennen ohne Rangliste\ngewesen sei, habe der Angeschuldigte die Devise gegeben \"Gewinnen um jeden Preis!\".\nDiese Ansage vor dem Rennen habe der Philosophie des Zeugen widersprochen, deshalb\nkönne er sich ziemlich gut daran erinnern. Das sei sein letzter Renneinsatz für das Team\ngewesen. Wenige Tage oder Wochen danach habe er das ganze Material zurückgebracht. An\ndie Ansprache über die Koordination vor dem Rennen könne er sich sehr gut erinnern.\n\n60. Auf die Frage, was ein sportlicher Leiter genau sei, führte der Zeuge aus, dafür gebe es keine\ngenaue Deﬁnition. Es gehe darum, den Fahrern des Teams zu sagen, wie sie zu fahren hätten.\nDas habe der Angeschuldigte an diesem Rennen getan. Daran, ob dieser auch im Teamauto\ngesessen habe, konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Das Teamauto sei an diesem Tag\nzum ersten Mal dabei gewesen, weil ein Fotograf anwesend gewesen sei, der alles dokumentiert und Fotos gemacht habe. Das Ziel sei gewesen, möglichst viele Fotos des Teams zu\nmachen, die man dann während des ganzen Jahres für Marketing habe verwenden können.\nDeshalb sei das Teamauto da gewesen und deshalb sei auch das ganze Team in der richtigen\nBekleidung da gewesen, um sich zu präsentieren.\n\n61. Auf Vorhalt von Beilage 3 hielt der Zeuge fest, der Angeschuldigte sitze hinter dem Steuer\ndes Teamautos. Er müsse aber anfügen, dass er unter einer Prosopagnosie leide, das sei eine\nGesichtsblindheit, welche es ihm erschwere, Menschen anhand des Gesichts zu erkennen.\nEr erkenne sie besser anhand ihres Gangs, Kleider oder Frisuren. Aufgrund der Konturen und\nder Kappe, welche der Angeschuldigte immer getragen habe, würde er jedoch ihm das Foto\nzuordnen.\n\n62. Auf Vorhalt von Beilage 20 bestätigte der Zeuge, dass es sich hier um die Ansprache vor dem\nRennen gehandelt habe, bei der der Angeschuldigte in der Mitte zu den Fahrern gesprochen\nhabe. Das Foto sei klar in Rüfenach vor dem Schulhaus aufgenommen worden. Er selber sei\nbei dieser Ansprache dabei gewesen. Bei dieser Ansprache sei es darum gegangen, den Fahrern aufzutragen, wie sie zu fahren hätten. Er könne sich noch explizit daran erinnern, dass\nder Angeschuldigte gesagt habe, sie sollten aggressiv fahren und müssten unbedingt gewinnen. Es sei nicht darum gegangen, gut zu fahren, sondern nur um das Resultat. Er habe ihnen\nauch gesagt, dass sie, wenn sie in der Spitzengruppe in der Unterzahl seien, nicht führen\nsollten. Dies sei für so ein Trainingsrennen nicht nur unüblich, sondern sportlich sehr fragwürdig. Es sei bloss darum gegangen, möglichst gut dazustehen und zu gewinnen. Bei dieser\nAnsprache sei es also inhaltlich um taktische Anweisungen gegangen.\n\n3. Zeuge H._____\n\n63. Nach der Vorstellung der anwesenden Personen ermahnte der Vorsitzende den Zeugen zur\nWahrheitspﬂicht, prüfte die Identität und vergewisserte sich, dass sich keine Drittpersonen\nim selben Raum beﬁnden.\n\n64. Zusammengefasst sagte der Zeuge Folgendes aus:\n\n65. Er sei von 2020 bis 2021 ein Fahrer des Teams von B._____ gewesen. Am Haselrennen vom\n7. März 2020 sei er als Fahrer mitgefahren. Der Angeschuldigte sei an diesem Rennen auch\n\n11\nanwesend gewesen. Er sei im Teamauto gefahren, um Fotos zu machen. Die Idee sei gewesen, dass das ganze Team an diesem Rennen anwesend sein solle, um während des Rennens\nund danach mit dem ganzen Team Fotos und Videos zu machen, die später für die Sponsoren\nverwenden werden könnten. Deshalb sei auch ein Fotograf dabei gewesen.\n\n66. Der Angeschuldigte sei an diesem Rennen das Teamauto gefahren für die Fotos. Er sei zwei\nRunden dem Feld nachgefahren, um Fotos zu machen und nach dem Rennen, um Gruppenfotos zu machen. Er habe mit den Fahrern des Teams ganz normale kollegiale Gespräche\ngeführt, sei aber nicht der sportliche Leiter gewesen und habe auch keine taktischen Anweisungen gegeben. Das hätten E._____ und F._____ sowie K._____ getan.\n\n67. Auf Vorhalt von Beilage 3 bestätigte der Zeuge, der Mann hinter dem Steuer des Teamautos\nsei der Angeschuldigte.\n\n"}