{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-20", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-2_2024-12-20.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-2-Entscheid-vom-20-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "dba06b6330c875475d3013fe5008ee18"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:03", "Checksum": "e0b67ac3c641591df3d51e87067fb415", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2\n\n44. Am 20. November 2024 schickte das SSG den Parteien eine Verfahrensverfügung, in der es\ndarüber informierte, dass aufgrund der Information des Angeschuldigten, dass er nicht an\nder Verhandlung teilnehmen könne, entschieden worden sei, beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, per Teams an der Verhandlung teilzunehmen. Dasselbe gelte auch für die\nZeugen. In der Folge wurden alle sechs von den Parteien genannten Zeugen kontaktiert und\nihnen die Möglichkeit gegeben, an der Verhandlung physisch oder per Teams teilzunehmen.\n\n45. Daraufhin teilte SSI mit, sie werde anlässlich der Verhandlung von Herrn Hanjo Schnydrig\nund Frau Jessica Brühlmann vertreten, und diese seien in Zürich anwesend.\n\n46. Der Angeschuldigte liess sich auf den Hinweis zur Möglichkeit der Teilnahme per Teams nicht\nvernehmen.\n\n47. Von den eingeladenen Zeugen teilten J._____ und I._____ mit, sie könnten an der Befragung\nnicht teilnehmen, auch nicht per Teams.\n\n48. Am 25. November 2024 fand die mündliche Verhandlung von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr in\nZürich statt. Der Angeschuldigte erschien weder persönlich noch nahm er per Teams an der\nVerhandlung teil. Für SSI nahmen Herr Hanjo Schnydrig und Frau Jessica Brühlmann persönlich teil.\n\n49. Nach dem Eröﬀnungsplädoyer von SSI wurden die Zeugen M._____, K._____, H._____ und\nL._____ per Teams durch das Gericht befragt. SSI hatte die Möglichkeit, Anschlussfragen zu\nstellen.\n\nA. Zeugenbefragungen (Zusammenfassung)\n\n1. Zeuge M._____\n\n50. Nach der Vorstellung der anwesenden Personen ermahnte der Vorsitzende den Zeugen zur\nWahrheitspﬂicht, prüfte die Identität und vergewisserte sich, dass sich keine Drittpersonen\nim selben Raum beﬁnden.\n\n51. Zusammengefasst sagte M._____ Folgendes aus:\n\n9\n52. Er sei von 2019 für ca. zwei bis drei Jahre zusammen mit dem Angeschuldigten im gleichen\nRadteam gefahren. Sie seien so lange Teamkollegen gewesen, bis der Vorfall geschehen sei,\nals der Angeschuldigte gesperrt wurde. Das sei im X._____ Team gewesen. Der Zeuge bestätigte, am Haselrennen in Rüfenach am 7. März 2020 anwesend gewesen zu sein, da er am\nRennen teilgenommen habe. Es seien an diesem Tag viele Teamfahrer anwesend gewesen,\nda ein Fotograf dabei gewesen sei, der Fotos für Sponsoren und die Webseite gemacht habe.\nDer Angeschuldigte sei auch da gewesen, allerdings nicht als Fahrer. Es sei schwierig zu sagen, welche Funktion er dabei innegehabt habe. In einem solch kleinen Radteam habe man\noft mehrere Funktionen gleichzeitig inne. Der Angeschuldigte sei im Teamwagen gefahren,\ner könne sich aber nicht mehr erinnern, ob als Fahrer oder als Beifahrer. Er – der Zeuge –\nhabe dieses Rennen gewonnen. Sie seien zu zweit an der Spitze gewesen, und er könne sich\nnoch erinnern, wie der Angeschuldigte aus dem Auto heraus geschrien und beim Zielsprint\nmotiviert habe. Er habe dem Team geholfen und sie motiviert. In welcher Funktion das gewesen sei, sei für ihn nicht ganz klar gewesen, vielleicht als Betreuer oder sportlicher Leiter.\nEr habe die Fahrer vor und nach dem Rennen betreut und sie motiviert. Da es sich um ein\nTrainingsrennen handelte, seien die Rollen nicht so klar verteilt wie bei grossen Rennen.\n\n53. Auf Vorhalt von Beilage 3 (Nahaufnahme des Fahrers des Teamautos) bestätigte der Zeuge,\ndass es sich beim Fahrer des Teamautos um den Angeschuldigten handle. Auf Vorhalt von\nBeilage 20 (Foto zeigt die Fahrer im Kreis um eine schwarz gekleidete Person stehen) führte\ner aus, er sei einer dieser Fahrer, der Vierte von links, und der schwarz gekleidete Mann in\nder Mitte sei der Angeschuldigte. Auf die Frage, was dieser auf diesem Foto tue, sagte der\nZeuge aus, er könne sich konkret nicht mehr erinnern, es sei aber vermutlich eine Ansprache\nvor dem Rennen gewesen, bei der die Taktik für das Rennen deﬁniert und allen Fahrern erklärt worden sei, wie sie zu fahren hätten.\n\n54. Auf die Frage, ob der Angeschuldigte ein Fan, ein Zuschauer oder ein Teammitglied/Teamsupporter gewesen sei, antwortete der Zeuge, der Angeschuldigte sei ein\nTeamsupporter gewesen. Das sei klar. Er sei nicht bloss ein Fan gewesen, der am Streckenrand gestanden habe, sondern er sei mit dem Team verbunden gewesen, er sei näher gewesen als ein Zuschauer und auch näher als ein Team-Fan. Ein Fan fahre kein Teamauto. Am\nehesten sei er ein sportlicher Leiter gewesen, aber es sei schwierig zu sagen, ob er als sportlicher Leiter, Teamsupporter oder Soigneur anwesend gewesen sei.\n\n55. Am Ende seiner Befragung führte der Zeuge aus, er habe keine persönliche Motivation, dass\nder Angeschuldigte gesperrt werde, er habe keinen Kontakt mehr zu ihm, weil viele Dinge\npassiert seien. Der Schaden sei ohnehin schon eingetreten, er habe einfach sein Feedback\nzum Fall geben wollen.\n\n2. Zeuge K._____\n\n56. Nach der Vorstellung der anwesenden Personen ermahnte der Vorsitzende den Zeugen zur\nWahrheitspﬂicht, prüfte die Identität und vergewisserte sich, dass sich keine Drittpersonen\nim selben Raum beﬁnden.\n\n57. Zusammengefasst sagte der Zeuge Folgendes aus:\n\n58. Er sei von 2018 bis Anfang 2020 im Rennradteam der Familie A/B/C._____resp. B._____[Vater der Angeschuldigten Person] in diversen Rennen in der Schweiz und im Ausland gefahren. Im März/April 2020 sei er aus dem Team ausgetreten. Der Austritt hatte auch mit der\nSperre des Angeschuldigten zu tun. Die Kommunikation dessen positiven Befundes sei am\n\n"}