{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-20", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-2_2024-12-20.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-2-Entscheid-vom-20-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "dba06b6330c875475d3013fe5008ee18"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:03", "Checksum": "e0b67ac3c641591df3d51e87067fb415", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2\n\n \"Leider muss ich Ihnen mitteilen, das ich der Gerichtsverhandlung am 25. November fern\nbleibe. Ich fühle mich nicht in der Lage teilzunehmen, da es mir nicht wirklich gesundheitlich\ngut geht und dazu jegliche Kraft fehlt. Daher möchte ich hier noch einmal schriftlich zum Fall\nStellung nehmen.\n- Das ich beim Haselrennen vor Ort war, habe ich nie bestritten. Ein oﬃzielles Amt vom Team\nhatte ich zu keiner Zeit vor Ort. Das haben auch die Mehrheit der Zeugen schriftlich bestätigt,\ndies liegt dem Gericht mit Bestimmtheit vor. Das Haselrennen ist ein Trainingsanlass ohne\nRangliste und ist nicht im Kalender von Swiss Cycling oder Swiss Cycling Aargau zu ﬁnden.\nAusserdem sind die öﬀentlichen Strassen während dem \"Rennen\" für jeden Verkehrsteilnehmer oﬀen, gegenüber richtigen Rennen. Ausserdem kann jeder problemlos mitfahren mit\nund ohne Startnummer. Wenn dieser Anlass unter das Dopinggesetz fallen würde, müssten\nauch Radtourikstik Veranstaltungen unter dieses Gesetz fallen, die von Swiss Cycling Vereinen organisiert werden. Dies ist nach meinem Wissensstand nicht der Fall. Das ganze hätte\nklarer geprüft werden müssen von unabhängiger Seite.\n- Die einzigen drei Gegenzeugen die Swiss Sports Integrity vorweist haben persönliche und\ngeschäftliche Motive gegen mich auszusagen und sind beste Freunde:\nDer Ex-Proﬁ K._____ ist der einzige Schweizer Sportler der in diesem Jahrhundert zweimal\nwegen positiven Dopingproben gesperrt war und bis heute keine Aussage über Hintermänner gemacht hat und verfolgt einzig eine Rufschädigung des aktuellen Teams und meiner\nFamilie nach seiner fristlosen Entlassung aus dem Radteam.\nM._____ ist ein sehr enger verbündeter von K._____ und hat auch ein geschäftliches Interesse an einer Verurteilung. Er plant (bereits im Handelsregister eingetragen) ein eigenes\nVelogeschäft (W._____AG) im benachbarten V._____ und möchte so unseren Familien Velo\nLaden U._____ in Z._____ dadurch einen Imageschaden beifügen.\nAuch L._____ ist ein sehr guter Freund von K._____. Nach dem die drei Fahrer nach dem\nDopingfall aus dem damaligen Team entfernt wurden (aus gutem Grund!), hat er mit den\nbeiden anderen L._____/M._____ ein eigenes Team gegründet. Was den fast familiären Zusammenhalt und Absprache dieser drei Zeugen klar und deutlich wiederspiegelt.\n- Die damalige Teamführung wurde zu keinem Zeitpunkt kontaktiert von Swiss Sports Integrity um festzustellen ob ich ein Amt hatte. Das wäre der erste Ansprechpartner gewesen bei\ndieser Anschuldigung.\n- Die Fotos zeigen mich im Auto auf einer öﬀentlichen Strasse, das ich am Steuer sass habe\nich nie bestritten. Ein weiteres Fotos zeigt mich beim Small Talk mit den Fahrern des Teams.\nViele dieser Fahrer waren Teamkollegen und ich ging davon aus das ein Gespräch nicht verboten ist.\nSie können mir Glauben, das ich die letzten Jahre sehr gelitten habe nach dem positiven Dopingbefund und die vielen Medienberichte haben viel dazu beigetragen. Es war nicht einfach\nals kleiner Hobbyamateursportler plötzlich durch die schweizerisch sowie internationale\nPresse zu gehen von Zeitungen, Internet bis hin zum Radio. Das ganze wurde mit meinem\nvollständigen Namen, Wohnort und teilweise Foto veröﬀentlicht. Diese Mitteilungen an die\nMedien wurden vermutlich auch durch K._____ und seinen Rachegefühlen verstärkt. Auch\nder jetzige Fall scheint gesteuert und gezielt vorbereitet gewesen zu sein durch die drei eng\nbefreundeten Zeugen. Genau einige Tage vor Ablauf meiner 4-jährigen Sperre ging die Meldung bei Swiss Sports Integrity ein, obwohl der vorliegende Fall schon Jahre zurückliegt.\nMit Radsport habe ich persönlich nichts mehr zu tun und interessiert mich auch nicht mehr\nwirklich. Aber ganz entziehen kann ich mich der Situation nicht, da ich zu Hause bei den Eltern wohne mit Radsportgeschäft und Team. Ausserdem macht sich mein Vater grosse Vorwürfe, da er mich damals gebeten hat das Teamauto (auch zum privaten Familiengebrauch\n\n8\nzugelassen) zum „Rennen“ zu bringen, da ein Fotograf vor Ort war und Fotos davon machen\nwollte.\nWie Sie erkennen, war der ganze Vorfall auch eine Situation aus diversen Verkettungen. Ich\nfühle mich jedenfalls von jeder Schuld befreit und habe mir nichts vorzuwerfen\nIch hoﬀe das Sie dies auch so sehen und in diesem Gericht im „Zweifel für den Angeklagten“\nurteilen. Wenn nicht, muss ich damit umgehen können und in die Zukunft schauen. Bitte Sie\naber das es dann Anonym und ohne Namen in der Medienlandschaft ausgeht. Mein rechtlicher Berater, Anwalt Dr. jur. Benno Studer, hat mich darauf hingewiesen das mein fernbleiben vor Gericht keine gute Lösung ist. Doch fehlt mir die Kraft daran teilzunehmen. (…)\".\n\n43. Mit E-Mail vom 19. November 2024 schickte der Angeschuldigte dem SSG die Wohnadressen der von ihm angerufenen Zeugen J._____, I._____ und H._____. Gleichentags forderte\nihn das SSG auf, die E-Mail-Adressen dieser Personen mitzuteilen, damit diese auf elektronischem Weg kontaktiert werden könnten und ihnen ein Link für eine Online-Beteiligung\nzugestellt werden könne. Ihm wurde dafür eine Nachfrist bis am 20. November 2024 gesetzt.\nDarauf erklärte der Angeschuldigte per E-Mail, er habe nur die Telefonnummern der Zeugen\naber keine E-Mail-Adressen.\n\n"}