{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-20", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-2_2024-12-20.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-2-Entscheid-vom-20-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "dba06b6330c875475d3013fe5008ee18"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:03", "Checksum": "e0b67ac3c641591df3d51e87067fb415", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2\n\n 4\nund dem Team während des Rennens im Teamwagen zur Unterstützung gefolgt sei. Dieser\nunterschriebenen Erklärung lag ein Foto bei, welches einen schwarz gekleideten Mann mit\nMütze in der Mitte, umgeben von Velofahrern des X._____-Teams zeigt.\n\n25. Die schriftliche Bestätigung führte Folgendes aus:\n\"lm Rahmen des Disziplinarverfahrens gegen A._____, wegen eines möglichen Verstosses\ngegen Anti-Doping-Bestimmungen, hat Swiss Sport lntegrity Kontakt mit drei ehemaligen\nMitgliedern des Team X._____-CKT aufgenommen, um lnformationen über A._____ zum Haselrennens vom 7. März 2020 in Rüfenach/AG zu erhalten. Sie wurden gebeten, die Wahrheit zu sagen und nur das zu beurteilen, woran sie sich erinnern konnten.\nDie drei Mitglieder bestätigten Folgendes:\n• A._____ war am Haselrennens in Rüfenach am 7. März 2020 anwesend.\n• Bei der Person (schwarze Kleidung und Wollmütze, Hände in der Jackentasche) in\nder Bildmitte (vgl. Bild auf der Rückseite) handelt es sich um A._____ am Haselrennen in Rüfenach vom 7. März 2020.\n• Vor oder nach dem Rennen hielt A._____ ein Treﬀen mit dem Team ab (Szene/Situation auf dem Bild), bei dem er uns die Rennstrategie/Renntaktik und Ziele erklärte\n• Während des Rennens folgte A._____ dem Team/Fahrerfeld im Team-Auto zur\nUnterstützung.\"\nUnterschrieben wurde diese Erklärung von K._____, L._____ und M._____.\n\nIII. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht\n26. Am 12. Juni 2024 ging bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (\"DK\") ein Untersuchungsbericht von SSI in der vorliegenden Sache betreﬀend Verstoss gegen das Doping-Sta-\ntut 2015 mit folgenden Rechtsbegehren ein:\n\n\"1. Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports in Feststellung ihrer Zuständigkeit ein Verfahren gegen A._____ zu eröﬀnen.\n2. Das in Übereinstimmung mit Ziﬀ. 1 der vorliegenden Rechtsbegehren eröﬀnete Verfahren sei in deutscher Sprache zu führen.\n3. Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports festzustellen, dass A._____\nseine Sperre gemäss Art. 10.12.1 Doping-Statut von Swiss Olympic 2015 (Doping-Sta-\ntut) nicht eingehalten hat und damit gegen Art. 10.12.3 des Doping-Statuts 2015\nverstossen hat.\n4. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung\nsei A._____ für zwei Jahre zu sperren.\n5. Es sei eine Busse von mindestens CHF 250.00 gegen A._____ zu verhängen.\n6. Es sei die Veröﬀentlichung durch Swiss Sport Integrity gemäss Art. 14.3 Doping-Statut\n2015 sowie Art. 34 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport anzuordnen.\n7. Die Verfahrenskosten seien A._____ aufzuerlegen.\nEventualiter: Es seien der Stiftung Swiss Sport Integrity keine Verfahrenskosten aufzuerlegen.\n8. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung\nsei zu Gunsten von Swiss Sport Integrity durch A._____ zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe von CHF 750.00 zu sprechen.\nEventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu\nsprechen.\n\n5\n9. Es sei A._____ eine Frist zur Einreichung einer begründeten Stellungnahme inkl. Rechtsbegehren einzuräumen, dies mit der Möglichkeit für Swiss Sport Integrity zu replizieren.\"\n27. Die DK hat ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss vom 24. November 2023 des Sportparlaments von Swiss Olympic am 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss gehen\nsämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht über (nachfolgend\n\"Gericht\" oder \"Schweizer Sportgericht\" oder \"SSG\").\n\n28. Am 26. Juni 2024 stellte der Präsident der DK den Untersuchungsbericht der SSI vom 12. Juni\n2024 dem SSG zu. Mit Schreiben vom 15. Juli 2024 informierte das SSG die Parteien darüber,\ndass die DK ihre Tätigkeit am 30. Juni 2024 eingestellt hat und sämtliche Kompetenzen der\nbisherigen DK an das SSG übergehen.\n\n29. Weiter informierte das SSG die Parteien, dass der Direktor folgende Zusammensetzung des\nGerichts ernannt hat:\n• Roy Levy, vorsitzender Richter und Referent;\n• Anita Züllig, Richterin;\n• Sophie Bühler, Richterin.\n\nAlle ernannten Richterinnen und Richter haben schriftlich ihre Unabhängigkeit in diesem\nVerfahren bestätigt.\n\n30. Weiter wurden die Parteien aufgefordert, bis am 2. August 2024 schriftlich oder mündlich\nzum Untersuchungsbericht Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen. Die Parteien wurden\nüberdies auf die Möglichkeit eines Beistands sowie der unentgeltlichen Rechtspﬂege hingewiesen.\n\n"}