{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2024-12-20", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-2_2024-12-20.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-2-Entscheid-vom-20-12-2024_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "dba06b6330c875475d3013fe5008ee18"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/2"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 20.12.2024 SSG 2024/DO/2"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:03", "Checksum": "e0b67ac3c641591df3d51e87067fb415", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 20.12.2024 SSG 2024/DO/2\n\n12. Am 12. Juli 2023 informierte SSI den Angeschuldigten über den möglichen Verstoss gegen\ndie Anti-Doping-Bestimmungen, genauer über das Teilnahmeverbot während einer Sperre\nnach Art. 10.12.1 Doping-Statut 2015.\n\n13. Am 13. Juli 2023 kontaktierte der Vater des Angeschuldigten, B._____ , langjähriger Teamleiter und seit 2023 Teamrepräsentant, SSI und gab an, der Angeschuldigte habe ein privates\nAuto gefahren, um das Rennen des Teams zu schauen, er habe aber keinen Einsatz oder\nähnliches an dem Rennen gehabt. Begleitautos seien bei solchen Trainingsrennen ohnehin\nverboten. Das Auto habe ihm privat zur Verfügung gestanden und auch der Angeschuldigte\nhabe das Recht, dieses Auto privat zu nutzen.\n\n14. Gleichentags meldete sich der Angeschuldigte selbst schriftlich bei SSI und gab an, er sei an\ndiesem Rennen lediglich als Zuschauer, mit dem Team-Auto seines Vaters, vor Ort gewesen.\nEs seien an diesem Rennen keine Begleitfahrzeuge zugelassen, dementsprechend sei auch\nkein Ersatzmaterial im Auto mitgeführt worden. Am 14. Juli 2023 meldete sich der Vater des\nAngeschuldigten erneut und gab an, er werde unterschriebene Erklärungen einsenden, gemäss denen der Angeschuldigte am Haselrennen in Rüfenach (AG) zu keinem Zeitpunkt für\ndas Team in irgendeiner Funktion tätig gewesen sei. Am 16. Juli 2023 reichte er elektronisch\nmehrere in diesem Sinne unterschriebene Erklärungen mit identischem Inhalt ein.\n\n15. In allen diesen Erklärungen war inhaltlich derselbe Text mit dem folgenden Wortlaut abgedruckt:\n\"Anschuldigung A._____ (Verstoss gegen das Wettkampfverbot)\nBetrifft: A._____ Einsatz als sportlicher Leiter Team X._____-CKT 2020\nFahrer 2020:\nVorname, Name\nIch bestätige, das [sic] A._____ zu keinem Zeitpunkt ein oﬃzielles Amt im Team als sportlicher Leiter oder ähnliches im Wettkampf hatte.\"\n\n3\n16. Mit E-Mail vom 19. Juli 2023 verlangte SSI unter anderem das Original aller unterschriebenen Erklärungen sowie die ID-Kopien der betreﬀenden Personen von A._____.\n\n17. Mit E-Mail vom 26. Juli 2023 gab einer der vom Angeschuldigten angerufenen Zeugen,\nC._____, seinen Verzicht auf die Abgabe des Originaldokuments, das SSI von den Zeugen\nverlangt hatte, bekannt. Er begründete diesen Entscheid wie folgt:\n\"Grund: Es wurde nun das Haselrennen erwähnt.\nBei diesem Rennen kann ich nicht mit 100% Sicherheit sagen, ob er keine Funktion inne hatte.\nlch wusste ebenfalls nicht wie ein Trainingsrennen in dieser Angelegenheit bewertet wird.\nDaher mein Entscheid.\".\n\n18. Am 31. Juli 2023 und am 24. August 2023 erhielt SSI von B._____, D._____, E._____, F._____,\nG._____, H._____, I._____ und J._____ die unterschriebenen vorbereiteten Erklärungen im\nOriginal sowie die ID-Kopien der Personen.\n\n19. Um die Situation und insbesondere die vom Angeschuldigten erstellten Bestätigungen zu\nklären, schrieb SSI die Personen an, die die Bestätigungen unterzeichnet hatten, um heraus-\nzuﬁnden, in welcher Beziehung sie zu diesem standen. Sechs Personen antworteten darauf.\nF._____ und E._____ gaben an, die Cousins des Angeschuldigten zu sein. D._____ gab sich\nals seine Mutter zu erkennen. G._____ teilte mit, der Angeschuldigte sei der Cousin ihres\nMannes. J._____ und H._____ gaben an, keine familiäre Beziehung zum Angeschuldigten zu\nhaben, ihn aber als Teil des X._____-Teams kennengelernt zu haben.\n\n20. Teilweise machten die angeschriebenen Personen neben ihrem Beziehungsstatus zum Angeschuldigten noch weitere Ausführungen. So führte J._____ aus: \"A._____ war früher im\nTeam ein Teamkollege, seit seiner Sperre hatte ich mit ihm keinen Kontakt mehr (schriftlich\nwie persönlich). Mit A._____ bin ich auch nicht verwandt.\".\n\n21. H._____ hielt zusätzlich fest: \"Ich kenne A._____ nur als Sohn von B._____, welcher zu der\nZeit als ich ins Team X._____ CKT kam, der Sportchef war. In den ganzen zwei Jahren welche\nich als Fahrer des X._____-Teams tätig war, sah ich A._____ beim Team 2-3 mal. Bei diesen\n2-3 mal ging es aber um Fotoshootings oder Videoaufnahmen für die Präsentation des\nTeams. Er fuhr dabei den Teamwagen, da B._____ meistens keine Zeit hatte, da er ein eigenes Radgeschäft betreibt. Ansonsten sah ich A._____ nur sporadisch, wenn ich in der Teamzentrale in Z._____ war für Service, Reparaturen oder teaminterne Gespräche mit B._____.\nIch habe also nicht wirklich einen Bezug zu A._____.\".\n\n22. F._____ hielt fest: \"A._____ ist mein Cousin. Damals war ich in der Sportgruppe als Fahrer\ntätig. An diesem Trainingsrennen vom 7. März fuhr A._____ im Mannschaftswagen hinterher. Wie schon mal erwähnt hatte A._____ keine oﬃzielle Funktion. Wieso er jedoch überhaupt da war, kann ich auch nicht sagen, so eng sind wir jetzt auch nicht. Ausserdem habe\nich mit dem Rennradsport längst abgeschlossen und was einzelne Fahrer im Amateursport\npraktizieren, ist nicht mein Problem. Ich weiss nur, der Amateursport ist ganz sicher nicht\nsauber. Es gibt auch kaum bis keine Kontrollen.\".\n\n23. D._____ führte ergänzend aus: \"A._____ ist mein Sohn. Ich kann aber unter Eid aussagen,\ndass er zu keiner Zeit nach seiner Sperre durch Anti Doping für das X._____ Team in irgendeiner Funktion tätig war. Er hat mit Radsport schon lange abgeschlossen.\".\n\n24. lm April 2024 nahm SSI Kontakt mit drei ehemaligen Teammitgliedern auf, die mündlich und\nspäter schriftlich bestätigten, dass der Angeschuldigte beim besagten Haselrennen nicht nur\nanwesend gewesen sei, sondern auch ein Treﬀen zu Strategie und Zielen abgehalten habe\n\n"}