3. A.________ wird im Sinne von Art. 10.12.3 Doping-Statut 2015 für vier Jahre gesperrt. Die Sperre beginnt am 14. April 2025 und endet am 13. April 2029 (bis 23:59 Uhr). 4. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 750.00 festgesetzt und A.________ auferlegt. 5. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. 6. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum: 14. April 2025 SCHWEIZER SPORTGERICHT Vitus Derungs Vorsitzender Richter