31 Aus diesen Gründen entscheidet das Schweizer Sportgericht: 1. A.________ wird aufgrund des Besitzes und der Anwendung von Oxandrolon, Testosteron Cypionat und Testosteron Propionat des mehrfachen Verstosses gegen Art. 2.2 und 2.6 des Doping-Statuts 2015 für schuldig erklärt. 2. Mit Bezug auf den Vorwurf des Besitzes und der Anwendung von RAD-140 und den daraus folgenden Vorwurf des Verstosses gegen Art. 2.2 und 2.6 des Doping-Statuts 2015 wird A.________ freigesprochen.