183. Gemäss Art. 25 Abs. 4 VerfRegl steht der beteiligten nationalen Sportorganisation kein Anspruch auf ganzen oder teilweisen Ersatz der Parteikosten zu. Dies gilt nach Art. 25 Abs. 4 VerfRegl nicht für SSI. 184. SSI beantragte einen Parteikostenersatz in der Höhe von CHF 750.00. 3 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 29. Dezember 2008, SR 272 (ZPO).