177. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles, insbesondere, dass der Fall sowohl in sachlicher wie auch rechtlicher Hinsicht durchaus eine gewisse Komplexität aufweist und sowohl für das Sekretariat als auch die zuständigen Richter des Schweizer Sportgerichts einen erheblichen Zeitaufwand mit sich brachte, werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 750.00 festgelegt. 2. Verteilung der Verfahrenskosten