157. Gemäss Art. 10.2.1 des Doping-Statuts 2015 wird für den Verstoss gegen Art. 2.2 und Art. 2.6 des Doping-Statuts 2015 eine Sperre von vier Jahren verhängt, wenn der Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen keine spezifische Substanz betrifft, und der Athlet nicht nachweisen kann, dass der Verstoss nicht vorsätzlich begangen wurde.