154. Im vorliegenden Fall hat sich die angeschuldigte Person auf den Standpunkt gestellt, er sei ein Freizeitsportler. Angesichts der Tatsache, dass die angeschuldigte Person 2013 in Hockenheim den Rennlizenzkurs gemacht hat, in den betreffend der Doping-Vorwürfe fraglichen Jahren 2017 und 2018 eine Lizenz von ASS hatte, jährlich rund ein Dutzend Rennen fuhr, was jeweils ganze Wochenenden beanspruchte, und jährlich gegen CHF 10'000 in seine Tätigkeit als Rennfahrer investierte, kann mit Bestimmtheit nicht mehr von einem Freizeitsportler gesprochen werden.