143. Im weiteren erwähnt der von der angeschuldigten Person angerufene Zeuge C.________ auch TP Vitamin und Testo Charge nicht als Substanzen, die die angeschuldigte Person in den Jahren 2017 und 2018 angewendet hat, obwohl er sehr detailliert angeben kann, welche Substanzen die angeschuldigte Person damals anwendete. Auch dies spricht dagegen, dass die Abkürzungen für die von der angeschuldigten Person angegebenen Substanzen stehen würden.