Zudem fanden die Ermittler im fraglichen Strafverfahren einen Chatverlauf zwischen B.________ und der angeschuldigten Person, wonach letzterer in den Jahren 2017 und 2018 per WhatsApp von B.________ unter anderem mittels Verwendung der Abkürzungen Oxa, TC und TP mehrmals Substanzen bestellt, gekauft, besessen und sodann teilweise auch angewendet hat. Dies ergibt sich aus folgenden Chat-Nachrichten: