2. Subsumtion des Sachverhalts 128. Gegen B.________ wurde im Jahr 2022 eine strafrechtliche Untersuchung wegen einem Verdacht des Verstosses gegen Art. 22 SpoFöG eröffnet. In diesem Zusammenhang fand eine Hausdurchsuchung bei B.________ statt, wobei Substanzen gefunden wurden, die gemäss dem Welt-Anti-Doping-Code verboten sind. Ebenso liegen Screenshots der Website von B.________ aus dem Jahr 2022 vor, die zeigen, dass auf besagter Website Substanzen angeboten wurden, die gemäss dem Welt-Anti-Doping-Code verboten sind. Zudem fanden die Ermittler im fraglichen Strafverfahren einen Chatverlauf zwischen B.____