122. Ein späteres Doping-Statut (Version 2021 vom 20. November 2020, Version 2022 vom 26. November 2021 oder Version 2025 vom 22. November 2024) könnte jedoch gemäss dem lex mitior Prinzip zur Anwendung kommen, falls es Strafelemente enthalten sollte, die für die beschuldigte Person vorteilhafter wären als das Doping-Statut 2015. V. Materielles 123. Das Gericht hat folgende Fragen zu beantworten: a. Ist im vorliegenden Fall ein Dopingvergehen erwiesen? b. Falls ja, welche Sanktionen sind auszusprechen? A. Beweis eines Dopingvergehens 1. Rechtsgrundlagen